Rechtliches
AGB.
Die Grundlage unserer Zusammenarbeit - bewusst schlank gehalten. Keine Mindestlaufzeiten, keine versteckten Klauseln: Was hier steht, gilt.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Workshop- und Automatisierungsleistungen, die über gundlach.consulting angebahnt oder geschlossen werden. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen - nicht an Verbraucher.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
Nadine Gundlach und Oliver Gundlach erbringen ihre Leistungen jeweils als selbstständige Einzelunternehmer. Vertragspartner ist die im jeweiligen Angebot genannte Person (nachfolgend „Auftragnehmer"). Treten beide gemeinsam in einem Projekt auf, wird im Angebot ausgewiesen, wer welche Leistung erbringt und Vertragspartner wird.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot; diese AGB gelten ergänzend.
3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere laufende fachliche Begleitung im Bereich Payroll und HR, Projekte mit festem Umfang, Workshops und Schulungen sowie die Konzeption und Einrichtung von Automatisierungen. Es handelt sich um Dienstleistungen: Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit in der gebotenen fachlichen Qualität, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg - es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich ein konkretes Werk vereinbart.
Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen sind Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Der Auftragnehmer führt außerdem nicht die laufende Entgeltabrechnung des Auftraggebers durch; diese verbleibt beim Auftraggeber bzw. dessen Abrechnungsdienstleister. Empfehlungen und Arbeitsergebnisse werden vom Auftraggeber in eigener Verantwortung geprüft und umgesetzt; Entscheidungen mit Wirkung für den Auftraggeber trifft dieser selbst.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge bereit und benennt einen fachlichen Ansprechpartner. Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungsleistungen ausbleiben, gehen dadurch entstehende Mehraufwände und Terminverschiebungen nicht zulasten des Auftragnehmers.
5. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot - je nach Leistung als Tagessatz, Festpreis oder monatliche Pauschale. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Reisekosten werden nur nach vorheriger Abstimmung und gegen Nachweis berechnet.
Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende bzw. bei Projekten nach den im Angebot vereinbarten Abschnitten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
6. Workshops: Termine und Stornierung
Vereinbarte Workshop-Termine können vom Auftraggeber wie folgt storniert oder verschoben werden:
- bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
- weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung
Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Ein einmaliges Verschieben auf einen Ersatztermin innerhalb von drei Monaten ist bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern ein gemeinsamer Termin gefunden wird. Muss der Auftragnehmer einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) absagen, wird ein Ersatztermin angeboten oder eine bereits gezahlte Vergütung erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 11.
7. Laufzeit und Kündigung
Die laufende Begleitung hat keine Mindestlaufzeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Projekte mit festem Umfang enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung; eine vorzeitige Beendigung richtet sich nach dem Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen werden bei Beendigung anteilig vergütet.
8. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen dauerhaft vertraulich - auch über das Vertragsende hinaus. Die Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet - insbesondere bei Einblick in Personal- oder Entgeltdaten -, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; eine Vorlage stellt der Auftragnehmer bereit. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.
10. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Dokumentationen, Konzepte, eingerichtete Workflows) ein zeitlich unbeschränktes, umfassendes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für eigene Zwecke. Der Auftraggeber kann mit den Ergebnissen ohne den Auftragnehmer weiterarbeiten; eine Bindung an den Auftragnehmer besteht nicht.
Vorbestehendes Know-how, Methoden, Vorlagen und allgemeine Werkzeuge des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum und dürfen von ihm weiter verwendet werden. Workshop- und Schulungsunterlagen sind für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt; eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juli 2026